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Fahrt

Kamerabewegung mit Schienenwagen.

Farbbalken

Farbbalken dienen als Referenzbilder für verschiedenste Einstellungen und Pegel im Bildbereich.

Fernsehfilm

Filme, die primär für den Bedarf von Fernsehanstalten hergestellt werden.

Filesharing

Begriff für den Vorgang, Dateien über das Internet zum Kopieren anzubieten und im Gegenzug andere Dateien herunterzuladen. Funktionsprinzip von internetbasierten Dateitauschbörsen. Die Bezeichnung „Kopierbörse“ wäre passender als „Tauschbörse“, da Daten von Computer zu Computer kopiert werden, ohne, dass das Original – wie für den Tausch wesensimmanent – selbst den Besitzer wechselt. 

Filmakademie

Institut „Filmakademie Wien“ an der Universität für Musik & Darstellende Kunst in Wien.

Filmarchiv

Archiv zur Sammlung österreichischer Filme (Wien/Laxenburg).

Filmgeschäftsführer

Verantwortlich für steuer- und sozialrechtliche Korrektheit, Kassaführung, Verrechnung und abschließende Kostenrechnung.

Filmklub

Privater Klub mit speziellen Filminteressen (Kameraklub, ausländische Spezialproduktionen, spezielle Ästhetik etc.).

Filmmuseum

Österreichisches Institut zur Sammlung und Aufführung international bedeutender Filme jeder Art (Wien).

Filmversicherung

Meist eine Bündelversicherung, bei der Geräte, Negativ, Ausfall etc. versichert werden.

Finanzierung

Aufbringung der Gesamtkosten des Filmprojektes (Eigenmittel der Filmproduktion, Koproduzenten, Förderungen, Beteiligung von Fernsehanstalten, Filmverleih etc.).

Fps

Frames (Bilder) per second; Bildaufnahmegeschwindigkeit für Filmkameras; üblicherweise werden 25 Bilder pro Sekunde ebenso belichtet wie projiziert; ist aber variabel; siehe Zeitlupe/Zeitraffer.

Frame

Englischer Begriff, der in der Videotechnik für Vollbilder verwendet wird. Bezeichnet ein einzelnes Bild aus einer Filmsequenz.

Freie Werke

Das Urheberrechtsgesetz sieht für verschiedene Werke (von vornherein) keinen urheberrechtlichen Schutz vor, da das öffentliche Interesse gegenüber jenem des Werkschöpfers überwiegt. Dazu gehören v. a. Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen.

Freie Werknutzungen

Gesetzliche Einschränkungen der sonst ausschließlichen Verwertungsrechte der Rechteinhaber im Interesse der Allgemeinheit. In Ausnahmefällen dürfen geschützte Werke und Leistungen auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber genutzt werden. Beispiele: Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch, Filmvorführung zu Unterrichtszwecken, Privatkopie, Reprographie, Zitate.