Verwertungsrechte
Fachbegriffe
Verwertungsrechte
Die aus dem Urheberrecht abgeleiteten vermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers und der Leistungsschutzberechtigten. Sie sichern den Rechteinhabern die Möglichkeit, ihre Werke und Leistungen wirtschaftlich verwerten zu können. Das Urheberrechtsgesetz zählt folgende wesentlichen Verwertungs- rechte auf: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Bearbeitungs- und Übersetzungsrecht, Senderecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht und Zurverfügungstellungsrecht (Online-Recht).
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