Freie Werknutzungen
Fachbegriffe
Freie Werknutzungen
Gesetzliche Einschränkungen der sonst ausschließlichen Verwertungsrechte der Rechteinhaber im Interesse der Allgemeinheit. In Ausnahmefällen dürfen geschützte Werke und Leistungen auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber genutzt werden. Beispiele: Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch, Filmvorführung zu Unterrichtszwecken, Privatkopie, Reprographie, Zitate.
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