Fachbegriffe
Urheberpersönlichkeitsrechte
Die aus dem Urheberrecht abgeleiteten persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse zum Schutz der ideellen Interessen der Rechteinhaber. Im Wesentlichen zählen zu den Urheberpersönlichkeitsrechten: Veröffentlichungsrecht, Schutz der Urheberschaft, Recht auf Urheberbezeichnung und auf Werkschutz.
Urheberrechtsgesetz
Gesetzliche Grundlage für den Schutz des geistigen Eigentums. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und Leistungen. Das geistige Eigentum gehört – ebenso wie das Sacheigentum – zum verfassungsrechtlich verankerten Grundrecht auf Eigentum.