Geistiges Eigentum
Fachbegriffe
Geistiges Eigentum
Schutzrecht an Immaterialgütern. Durch Regeln gewährte Exklusivrechte an immateriellen Gütern (Musik, Film, Literatur, Bildende Kunst, aber auch Marken und Patente). Der Rechteinhaber hat dadurch die Möglichkeit, bestimmte Verwertungen in der Regel gegen Entgelt zu erlauben und ungenehmigte Verwendungen oder Nachahmungen zu untersagen.
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