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Verwertungsgesellschaften

Freiwillige Zusammenschlüsse von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten zur kollektiven Wahrnehmung ihrer Rechte. Als Treuhänder ihrer Mitglieder lizenzieren Verwertungsgesellschaften verschiedene Nutzungen, heben dafür Tantiemen ein und rechnen diese wieder an die Rechteinhaber ab.

Verwertungsrechte

Die aus dem Urheberrecht abgeleiteten vermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers und der Leistungsschutzberechtigten. Sie sichern den Rechteinhabern die Möglichkeit, ihre Werke und Leistungen wirtschaftlich verwerten zu können. Das Urheberrechtsgesetz zählt folgende wesentlichen Verwertungs- rechte auf: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Bearbeitungs- und Übersetzungsrecht, Senderecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht und Zurverfügungstellungsrecht (Online-Recht).

Video on Demand

Fernsehprogramme, die dem Zuseher gegen Entgelt individuell zugespielt werden.

Video-Assistent

Siehe Video-Ausspiegelung; aber auch Person, welche die Video-Ausspiegelung betreut.

Video-Ausspiegelung

Sowohl bei Film- als auch bei Videoaufnahmen wird das Bild während der Aufnahme auf einen Bildschirm zur Kontrolle ausgespielt (‚ausgespiegelt’).

Viennale

Jährliches Filmfestival in Wien mit Schwerpunktprogramm und österreichischer Beteiligung.

Vinyl

Kurzform für Polyvinylchlorid, Synonym für die analoge Schallplatte.

Vorführung

Aufführung eines Films im Kino oder TV.

WAV

Verbreitetes Audioformat, bei dessen Speicherung keine Komprimierung stattfindet. Solche Files sind daher meist sehr groß, aber nicht verlustbehaftet.

Webcasting

Das Wort Webcasting setzt sich zusammen aus den Wörtern „web“ (für World Wide Web) und „broadca- sting“ (Rundfunk, Sendung). Darunter versteht man die Verbreitung von audiovisuellen Daten ausschließlich über das Internet. Es gibt kein Pendant im traditionellen Rundfunk. Ein Webcaster kann sich zur Übertragung von Musikwerken eines Live-Streams oder eines On-demand Streams bedienen.

Werbefilm

Ein für ein werbendes Unternehmen gestalteter Kurzfilm (etwa TV-Spot).

Werk

Bezeichnung für urheberrechtlich geschützte geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der Bildenden Kunst und der Filmkunst. Zentraler Begriff des Urheberrechts.

Werknutzungsbewilligung

Der Rechteinhaber gestattet einem anderen die Nutzung seiner Werke bzw. Leistungen mit nicht ausschließlicher Wirkung.

Werknutzungsrecht

Von der Einräumung eines Werknutzungsrechts spricht man, wenn der Rechteinhaber einem anderen mit ausschließlicher Wirkung gestattet, seine Werke bzw. Leistungen auf einzelne oder alle ihm vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen.

Wertschöpfung

Wertschöpfung als Kennzahl misst den Ertrag wirtschaftlicher Tätigkeit als Differenz zwischen der Leistung einer Wirtschaftseinheit und der zur Leistungserstellung verbrauchten Vorleistung. Sie ist das Ziel produktiver Tätigkeit.