Leistungsschutzrecht
Fachbegriffe
Leistungsschutzrecht
Schutzgegenstand ist hier nicht das Werk, sondern die durch das Urheberrechtsgesetz geschützte Leistung. Leistungsschutzberechtigte sind insbesondere: ausübende Künstler (Interpreten), Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen, Lichtbildhersteller, Herausgeber nachgelassener Werke und Datenbankhersteller.
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