Musikwirtschaft im Wandel

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist die Musikbranche von starken Veränderungen geprägt. Diese wurden ausgelöst durch neue Technologien, neue Musikstile und durch Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die nachfolgende Grafik beschreibt diesen Wandel.

Musikwirtschaft im Wandel - Entwicklung des Tonträgers

Musik zum Downloaden: Legale Online-Shops und illegales Filesharing
In Österreich zeichnet sich ein deutlicher Trend zugunsten legaler Musikdownload-Shops ab. Der digitale Musikvertrieb im Internet und über Mobiltelefone wächst dynamisch. Das Download-Angebot übersteigt mittlerweile 3 Millionen Songs und in Österreich kaufen bereits 500.000 Konsumenten Musik im Internet, im Jahr 2006 wurden 6,2 Millionen Songs über Download-Shops und Handys verkauft. In Europa vervielfachte sich die Anzahl der Download-Shops von 50 (Ende 2003) auf 350 im Jahr 2007.

Illegale Angebote, wie von Kazaa und ähnlichen Filesharing-Plattformen, wirken sich negativ auf diese Marktentwicklung aus: von nicht wenigen Usern wird Geistiges Eigentum immer noch ignoriert und geltendes Urheberrecht verletzt. Dadurch entstehen große Verluste. Allein in Österreich beträgt der jährliche Schaden durch Online-Musikpiraterie etwa 15 Millionen Euro. Illegale Musikangebote richten aber auch nachhaltigen Schaden an, denn die Einnahmen von heute finanzieren die Musik von morgen. Ohne ausreichende Einnahmen aus dem Verkauf von Musik fehlt das Geld, das in neue Künstler investiert werden könnte, d.h. das musikalische Angebot wird kleiner. Mehr als 825 Jobs sind in den letzten Jahren im Kernbereich der österreichischen Musikwirtschaft verloren gegangen. Es trifft jeden, der mit Musik seinen Lebensunterhalt bestreitet – Komponisten und Textautoren, Interpreten, Musiker und Labels, Tonstudios, Techniker, Händler u.a.m.

Christina Stürmer meint dazu: „Wenn keine CDs verkauft werden, wird bald niemand mehr die Produktionskosten übernehmen, dann gibt ’s keine neue Musik mehr – und das wäre schade. Illegaler Download ist Diebstahl!“

Nach einer mehrmonatigen Aufklärungsarbeit über den Wert und Schutz von Geistigem Eigentum wurde im Oktober 2004 erstmals auch rechtlich gegen Verletzungen des Urheberrechts im Internet vorgegangen. Seither wurden in Österreich mehr als 550 Verfahren gegen Tauschbörsennutzer eingeleitet, die jeweils eine große Anzahl von Musikfiles im Internet ohne die Zustimmung der Rechteinhaber verbreitet haben.

Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil vom Juli 2005 eine wichtige Klarstellung getroffen: Internet-Provider müssen bei Gesetzesverstößen Auskunft über Name und Adresse des Users geben. Eine Anonymität im Internet, mit der manche Filesharer offenbar spekuliert haben, gibt es bei Gesetzesverletzungen daher definitiv nicht.

Die Musikwirtschaft hat in den letzten Jahren massiv in den Auf- und Ausbau des digitalen Musikvertriebs investiert und neue maßgeschneiderte Angebote für diesen Markt entwickelt. Ein umfassender Katalog von bereits vier Millionen Songs wurde digitalisiert (eine Verdoppelung innerhalb eines Jahres) und an verschiedene Online-Shops und mobile Verkaufsplattformen lizenziert. Ziel dieser Aktivitäten ist es, den Konsumenten ein möglichst vielfältiges und flexibles Musikangebot auf neuen Vertriebswegen zur Verfügung zu stellen.

2005 war das Jahr der Trendwende zugunsten des legalen Digitalmarktes für Musik. Im Jahr 2006 setzte sich das dynamische Wachstum beim Verkauf von Musik über Online-Shops und Handys in Österreich fort: 6,2 Millionen verkaufte Songs bedeuten ein Absatzplus von 50 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt entfallen in Österreich zwei Drittel der digitalen Musikverkäufe auf den Handy- und ein Drittel auf den Internet-Markt. Der Anteil des Digitalmarktes am Gesamtmarkt beträgt bereits 5,5 % - Tendenz steigend. Als logische Folge dieser Entwicklung werden seit Anfang März 2007 auch Songs, die über Handys verkauft werden, neben Single-Verkäufen und Internet-Downloads für das wöchentliche Ranking der "Ö3 Austria Top 40"-Verkaufscharts mitgezählt.

Rechtliche Grundlagen

Wie Musik, Filme, Texte, Photographien und andere künstlerische Werke geschützt sind, wird in diesem Kapitel behandelt. Das Geistige Eigentum schützt die vermögens- und die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der Kreativen.