Verwertungsgesellschaften


Verlage, Labels oder Filmproduzenten verwerten Werke zumeist individuell, d. h. es werden einzelne oder eine kleinere Anzahl von Produktionen oder Werken verwertet. Verwertungsgesellschaften sind hingegen auf die kollektive Verwertung einer Vielzahl von Werken oder Leistungen spezialisiert.

Sie sind Treuhänder der Rechteinhaber,schließen für die Gesamtheit ihrer Bezugsberechtigten Verwertungsverträge mit Nutzern ab, kassieren das dafür vereinbarte Entgelt und verteilen dieses an die Rechteinhaber. Verwertungsgesellschaften kontrollieren auch die Nutzung der Rechte der von ihnen vertretenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten – eine Aufgabe, die vor allem bei Massennutzungen von den Rechteinhabern selbst nicht wahrgenommen werden könnte (z.B. Wiedergabe von Musik in Radio, Fernsehen oder in Diskotheken, Restaurants, Hotels).

Für den Bereich Musik gibt es in Österreich folgende Verwertungsgesellschaften:

  • AKM: Sie vertritt Autoren, Komponisten und Musikverleger und ist für die öffentliche Aufführung und die Rundfunksendung zuständig. Sie sorgt dafür, dass die Urheber Tantiemen von Veranstaltern, Aufführungsbetrieben und Sendeunternehmen bekommen.
  • Austro-Mechana: Auch sie vertritt – ebenso wie die AKM – Autoren, Komponisten und Musikverleger und ist für die Vervielfältigung und Verbreitung sowie für die so genannte Leerkassettenvergütung zuständig. Sie sorgt dafür, dass die Urheber Tantiemen aus der Herstellung und Verbreitung von Ton- und Bildtonträgern (CDs, DVDs etc.) sowie einen Anteil aus der Leerkassettenvergütung erhalten.
  • LSG: Sie nimmt die Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller (Labels) und ausübenden Künstler (Interpreten) wahr und ist für die öffentliche Aufführung, die Rundfunksendung, die Leerkassettenvergütung und für bestimmte Arten von Vervielfältigungen und Verbreitungen zuständig. Sie sorgt dafür, dass Labels und Interpreten Rechtevergütungen von Veranstaltern, Aufführungsbetrieben und Sendeunternehmen sowie ihren Anteil aus der Leerkassettenvergütung erhalten. Weiters ist die LSG mit der Bekämpfung von Musikpiraterie beauftragt.
  • Östig: Sie vertritt die Rechte der ausübenden Künstler bei bestimmten Verwertungen ihrer Live-Darbietungen sowie von Theater- und Konzertaufführungen.



Für den Bereich Film gibt es in Österreich folgende Verwertungsgesellschaften:

  • VAM: Die Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien vertritt die Rechte der gewerbsmäßigen Filmhersteller und nimmt treuhändisch u.a. bestimmte urheberrechtliche Vergütungsansprüche wahr, insbesondere die Leerkassettenvergütung.
  • VDFS: Die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden vertritt die Rechte der Filmurheber und Filmschauspieler.
  • VBT: Die Verwertungsgesellschaft für Bild und Ton nimmt treuhändisch Rechte und Vergütungsansprüche für die Produzenten von Musikvideos wahr.
  • VGR: Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk nimmt treuhändisch Rechte und Vergütungsansprüche für Rundfunkunternehmer wahr.



Filesharing

Beim Filesharing werden Musikstücke oder Filme im Internet in Form digitaler und datenkomprimierter Files verbreitet. Darüber hinaus kommt es zu Vervielfältigungen sowohl beim Upload als auch beim Download.

Verwertungsgesellschaften

Verlage, Labels oder Filmproduzenten verwerten Werke zumeist individuell, d. h. es werden einzelne oder eine kleinere Anzahl von Produktionen oder Werken verwertet. Verwertungsgesellschaften sind hingegen auf die kollektive Verwertung einer Vielzahl von Werken oder Leistungen spezialisiert.

Werknutzungsrechte und Werknutzungsbewilligungen

Urheber und Leistungsschutzberechtigte können anderen – in Urheberrechtsverträgen – gestatten, ihre Werke und Leistungen auf einzelne oder alle ihnen vorbehaltenen Verwertungsarten zu nutzen.