Verwertungsgesellschaften


Verlage, Labels oder Filmproduzenten verwerten Werke zumeist individuell, d.h. es werden einzelne oder eine kleinere Anzahl von Produktionen oder Werken verwertet.
Verwertungsgesellschaften sind hingegen auf die kollektive Verwertung einer Vielzahl von Werken oder Leistungen spezialisiert.

Sie sind Treuhänder der Rechteinhaber, schließen für die Gesamtheit ihrer Bezugsberechtigten Verwertungsverträge mit Nutzern ab, kassieren das dafür vereinbarte Entgelt und verteilen dieses an die Rechteinhaber. Verwertungsgesellschaften kontrollieren auch die Nutzung der Rechte der von ihnen vertretenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten – eine Aufgabe, die vor allem bei Massennutzungen von den Rechteinhabern selbst nicht wahrgenommen werden könnte (z.B. Wiedergabe von Musik in Radio, Fernsehen oder in Diskotheken, Restaurants und Hotels). Daneben realisieren die Verwertungsgesellschaften soziale und kulturelle Projekte im Interesse der von ihnen vertretenen Rechteinhaber.

Für den Bereich Musik gibt es in Österreich folgende Verwertungsgesellschaften:

  • AKM: Sie vertritt Autoren, Komponisten und Musikverleger und ist für die öffentliche Aufführung und die Rundfunksendung zuständig. Sie sorgt dafür, dass die Urheber Tantiemen von Veranstaltern, Aufführungsbetrieben und Sendeunternehmen bekommen.
  • Austro-Mechana: Auch sie vertritt – ebenso wie die AKM – Autoren, Komponisten und Musikverleger und ist für die Vervielfältigung und Verbreitung sowie für die so genannte Leerkassettenvergütung zuständig. Sie sorgt dafür, dass die Urheber Tantiemen aus der Herstellung und Verbreitung von Ton- und Bildtonträgern (CDs, DVDs etc.) sowie einen Anteil aus der Leerkassettenvergütung erhalten.
  • LSG: Sie nimmt die Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller (Labels), Produzenten von Musikvideos und ausübenden Künstler (Interpreten) wahr und ist für die öffentliche Aufführung, die Rundfunksendung, die Leerkassettenvergütung
  • und für bestimmte Arten von Vervielfältigungen und Verbreitungen zuständig. Sie sorgt dafür, dass Labels, Produzenten von Musikvideos und Interpreten Rechte vergütungen von Veranstaltern, Aufführungsbetrieben und Sende unter nehmen sowie ihren Anteil aus der Leerkassettenvergütung erhalten.




Für den Bereich Film gibt es in Österreich folgende Verwertungsgesellschaften:

  • VAM: Die Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien vertritt die Rechte der gewerbsmäßigen Filmhersteller und nimmt treuhändisch u.a. bestimmte urheberrechtliche Vergütungsansprüche wahr, insbesondere die Leerkassettenvergütung.
  • VDFS: Die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden vertritt die Rechte der Filmurheber und Filmschauspieler.
  • VGR: Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk nimmt treuhändisch Rechte und Vergütungsansprüche für Rundfunkunternehmer wahr.




Internetradio  

Unter Internetradio (oder Webradio) versteht man ein Angebot an Hörfunksendungen über das Internet. Der Nutzer empfängt diese dabei in Echtzeit, also ohne die einzelnen Songs komplett herunterladen zu müssen.   

Filesharing

Beim Filesharing werden Musikstücke oder Filme im Internet in Form digitaler und datenkomprimierter Files verbreitet. Darüber hinaus kommt es zu Vervielfältigungen sowohl beim Upload als auch beim Download.

Verwertungsgesellschaften

Verlage, Labels oder Filmproduzenten verwerten Werke zumeist individuell, d.h. es werden einzelne oder eine kleinere Anzahl von Produktionen oder Werken verwertet.
Verwertungsgesellschaften sind hingegen auf die kollektive Verwertung einer Vielzahl von Werken oder Leistungen spezialisiert.