Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen

Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sind keine „Kavaliersdelikte“, denn es sind sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Rechtsfolgen vorgesehen.

Zivilrechtlich drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung (z.B. Löschung illegaler Dateien), Urteilsveröffentlichung, Auskunft (z.B. über die Herkunft illegalen Materials) sowie auf Zahlung eines angemessenen Entgelts oder von Schadenersatz.

Die Zahlung von Schadenersatz setzt ein Verschulden voraus, alle anderen zivilrechtlichen Ansprüche bestehen auch ohne Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden. Vorsätzliche Urheberrechtseingriffe sind sogar gerichtlich strafbar und können Geldstrafen, in besonders schweren Fällen auch Haftstrafen zur Folge haben.

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Leistungsschutzrechte

Neben den Werken fallen auch bestimmte Leistungen unter den Schutz des Geistigen Eigentums. Das Urheberrechtsgesetz bezeichnet diese Rechte als verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte.