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Wie Musik, Filme, Texte, Photographien und andere künstlerische Werke geschützt sind, wird in diesem Kapitel behandelt. Das Geistige Eigentum schützt die vermögens- und die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der Kreativen.
Kreativ sein kann jeder – nur in welchem Bereich und in welcher Form, das kann sehr unterschiedlich sein. Ohne Kreative wäre eine Medien-, Informations- und Konsumgesellschaft nicht denkbar. Auch am Arbeitsmarkt werden „kreative Köpfe“ gesucht. Die Kreativität von Technikern wird durch die Patentierung einer Erfindung geschützt. Wer aber schützt das Ergebnis künstlerischer Kreativität?
Wie Musik, Filme, Texte, Fotografien und andere künstlerische Werke geschützt sind, wird in diesem Kapitel behandelt. Kreativität hat ihren Wert – das gilt nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in ideeller Hinsicht. Das Geistige Eigentum schützt daher neben den vermögensrechtlichen auch die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der Kreativen.
Gesetzliche Grundlage für den Schutz des Geistigen Eigentums ist das Urheberrechtsgesetz. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und Leistungen und gehört – ebenso wie das Sacheigentum – zum verfassungsrechtlich verankerten Grundrecht auf Eigentum.
Lernziele dieses Kapitels
Die Schüler sollen lernen,
- was man unter dem Urheberrecht versteht,
- wie Urheberrechte geschützt sind,
- in welcher Form der Einsatz von urheberrechtlich geschützten Werken in der Schule erlaubt ist und
- in welchen Alltagssituationen Fragen des Urheberrechts auftreten.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie kurze Auszüge aus dem entsprechenden Kapitel der Unterrichtsmappe, das Sie sich aber auch zur Gänze als *.pdf-Datei herunterladen können.
Kapitel 7 - Rechtliche Grundlagen (92 KB)
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