Die Wiedergabe von Musik in der Öffentlichkeit begegnet uns in vielen Alltagssituationen.
Bei Konzerten und Veranstaltungen, aber auch in Diskotheken, Bars oder als Hintergrundmusik in Restaurants und Kaufhäusern wird Musik eingesetzt. Radio- und Fernsehsender verwenden Musik zur Gestaltung ihrer Programme.
Verschiedene Verwertungsrechte sind bei diesen Nutzungen betroffen:
- Aufführungsrecht (z.B. bei Konzerten und öffentlichen Veranstaltungen)
- Wiedergaberecht (z.B. in Diskotheken, Bars, Restaurants)
- Senderecht in Radio und Fernsehen
- Vervielfältigungsrecht (wenn die Sendung oder öffentliche Wiedergabe von einer Kopie erfolgt)
Die Ansprüche der Urheber und Leistungsschutzberechtigten für diese Massennutzungen werden in der Regel von so genannten Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft des Rechteinhabers bei „seiner“ Verwertungsgesellschaft.
Die Tantiemenausschüttungen der österreichischen Verwertungsgesellschaften tragen wesentlich zum Lebensunterhalt von Kreativen und Künstlern sowie zum wirtschaftlichen Ertrag von Verlagen und Labels bei.
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