Internetradio  


Unter Internetradio (oder Webradio) versteht man ein Angebot an Hörfunksendungen über das Internet. Der Nutzer empfängt diese dabei in Echtzeit, also ohne die einzelnen Songs komplett herunterladen zu müssen.   

Internetradiosender bedienen sich bei der Übertragung von Musikwerken der Technologie des Streaming. Der Nutzer kann das Musikwerk praktisch zeitgleich mit der Übertragung desselben wiedergeben, also anhören. Bei Internet radios ist vor allem zwischen Simulcasting und Webcasting zu unterscheiden.

Das Wort Simulcasting setzt sich zusammen aus den Wörtern „simultaneous“ (gleichzeitig) und „broadcasting“ (Rundfunk, Sendung). Darunter versteht man die mit der Übertragung eines Rundfunksignals zeitgleiche und inhaltlich unveränderte Verbreitung von Tonaufzeichnungen über das Internet. Es gibt also im traditionellen Rundfunk ein Pendant zu dem im Internet angebotenen Stream. Es wird demnach ein weiterer Weg genutzt, um ein Musikwerk zu verbreiten. Die Musikwerke werden dabei live-gestreamt und zwar zeitgleich mit dem traditionellen Rundfunk. Live-Streaming bedeutet, dass ein vom Anbieter vorgegebenes Musikprogramm, ohne jegliche Interaktionsmöglichkeit, an alle Nutzer gleichzeitig, in Echtzeit und inhaltlich unverändert über das Internet übertragen wird. Der Nutzer kann daher weder den Beginn des Programms, noch den Ablauf oder den Inhalt des Programms beeinflussen. Eine eigene Lizenzierung durch die Rechteinhaber bzw. Verwertungsgesellschaften ist nötig, da es sich um eine eigene Nutzungsart handelt.

Das Wort Webcasting setzt sich zusammen aus den Wörtern „web“ (für World Wide Web) und „broadcasting“ (Rundfunk, Sendung). Darunter versteht man die Verbreitung von audiovisuellen Daten ausschließlich über das Internet. Es gibt kein Pendant im traditionellen Rundfunk. Ein Webcaster kann sich zur Übertragung von Musikwerken eines Live-Streams oder  eines On-demand Streams bedienen. On-demand Streaming bedeutet, dass der Nutzer das gestreamte Musikprogramm interaktiv beeinflussen kann. Er bestimmt, welcher Song wann gespielt wird. Vor- und Zurückspulen und Pausieren der einzelnen Musikdateien durch den Nutzer sind möglich. Beim On-demand Streaming handelt es sich um eine Zurverfügungstellung (§ 18a UrhG). Die entsprechenden Rechte müssen von den Berechtigten (Urheber, Interpret, Label) eingeholt werden. 

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