Interessensvertretung


Ein Interessensvertreter kennt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit seines Unternehmens, beobachtet relevante Gesetzesänderungen, weiß über die Prozesse der Gesetzgebung Bescheid und kennt die involvierten Institutionen. 

Die Unternehmen der österreichischen Musikwirtschaft konkurrenzieren sich zwar oftmals auf dem Markt, teilen aber viele Interessen, was die wirtschaftlichen, gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit und die Sicherung eines fairen Wettbewerbs betrifft. Sie haben sich daher in einem Branchenverband (IFPI) zusammengeschlossen und vertreten diese Interessen gemeinsam und damit effizienter.

Ein Interessensvertreter, Lobbyist oder Public-Affairs-Manager arbeitet in der Regel für oder im Auftrag eines solchen Branchenverbandes. Manchmal wird der Bereich zusätzlich aber auch in den Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Unternehmen oder von der Unternehmensleitung persönlich abgedeckt. Ein Interessensvertreter kennt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit seines Unternehmens, beobachtet relevante Gesetzesänderungen, weiß über die Prozesse der Gesetzgebung Bescheid und kennt die involvierten Institutionen (Regierung, Parlament, Sozialpartner, europäische Institutionen).

Er ist Ansprechpartner der politischen Entscheidungsträger und informiert seine Branchenmitglieder über bevorstehende gesetzliche Veränderungen, damit rechtzeitig darauf reagiert werden kann. Er erarbeitet gemeinsam mit den Branchenmitgliedern gemeinsame Standpunkte und vertritt diese nach außen.

Eine wichtige Aufgabe der IFPI ist weiters, gemeinsam Gegenstrategien zur Musikpiraterie (Raubkopien und illegale Downloads) zu entwickeln, die das Geschäft der Musikfirmen schädigt und u.a. ihre Möglichkeiten zur Förderung neuer Künstler einschränkt. Außerdem veranstaltet die IFPI einmal jährlich den Amadeus Austrian Music Award und erstellt gemeinsam mit „media control Austria“ die offizielle österreichische Verkaufshitparade, die „Ö3 Austria Top 40“.

Die Bereitstellung branchenrelevanter Informationen und Wirtschaftsdaten, die Vertretung der Branche gegenüber den Medien sowie die Organisation von Branchenveranstaltungen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet eines Interessensvertreters. Eine kommunikative Persönlichkeit, die Kenntnis der eigenen Branche sowie der demokratischen Prozesse gehören zu den Voraussetzungen für die Arbeit als Interessensvertreter.