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Das Ziel eines Künstlers, der ein Demo an ein Label schickt, ist es, einen Vertrag für die Produktion seines Songs zu erhalten, damit dieser in den Handel kommt.
Die zentralen Funktionen eines Labels sind Pflege, Produktion und Vermarktung des lokalen Repertoires sowie die Vermarktung des internationalen Repertoires, das über Konzerngesellschaften oder andere Label-Partnerschaften zur Verfügung steht.
Auf der Suche nach TalentenIn den Plattenfirmen verbringen die A&R-Manager („Artist&Repertoire“, zuständig für Künstler und Repertoire) neben Club- und Konzertbesuchen sowie Kontaktpflege mit anderen Kreativzellen (Produzenten, Musikverlagen, Managementagenturen etc.) den Großteil der Zeit damit, Demos zu sichten und anzuhören – immer auf der Suche nach neuen Musikstilen und Talenten. Sie geben Empfehlungen ab, welche Acts ihr Label unter Vertrag nehmen soll.
Verhandlung und Abschluss von VerträgenEntscheidet ein Verleger oder ein Label, einen Künstler oder eine Band unter Vertrag zu nehmen, dann ist es empfehlenswert, ein professionelles Beraterteam zu engagieren, das die Verhandlungen führt.
Das Beraterteam besteht in der Regel aus:
- einem persönlichen Manager, der bei wichtigen Karriereentscheidungen hilft – auch bei der Frage, zu welchem Label der Künstler gehen soll;
- einem Anwalt, der Vertragsabschlüsse regelt und juristisch berät;
- einem Finanzberater, der sich um die Geldangelegenheiten kümmert.
Die Künstler unterzeichnen einen Verlagsvertrag über Text und Komposition des Songs und einen Künstlervertrag oder Bandübernahmevertrag über die Produktion und Vermarktung der Aufnahme. Diese Verträge werden entweder mit zwei unterschiedlichen Firmen oder mit ein und derselben Firma geschlossen:
- Musikverlage vertreten die Urheberrechte an den Kompositionen und Texten des Künstlers oder der Band.
- Die Labels sind für die eigentlichen Musikaufnahmen und für deren Vermarktung zuständig.
Aus diesen Verträgen beziehen die Künstler ein Einkommen. In der Regel erhalten Künstler eine prozentuelle Beteiligung (Tantiemen) an den Verkaufserlösen ihrer Songs und an sonstigen Erlösen, wie etwa aus Radio- und Fernseh-Lizenzen. Je nach vertraglichen Vereinbarungen können auch Vorschüsse an die Künstler bezahlt werden.
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